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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis
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    1. Geltungsbereich

    Diese Geschäftsbedingungen regeln die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kunden von Bacess UG (haftungsbeschränkt) und des Unternehmens Bacess UG (haftungsbeschränkt) im Folgenden auch kurz „Bacess“ genannt).

    Die im Folgenden gewählte männliche Darstellungsform dient lediglich der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit; männliche und weibliche Personen sind selbstverständlich gleichermaßen gemeint. Wir bitten um Ihr Verständnis.

    2. Vertragsgegenstand

    Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensentwicklung (z.B. Prozessmanagement oder Strukturmanagement), des Rechnungswesens (z.B. Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und laufende Lohnabrechnungen) oder des Informationsmanagements. Diese Dienstleistungen können sowohl in Präsenz am Standort des Kunden, am Standort von Bacess oder in einem virtuellen Raum durchgeführt werden.

    Weiterer Vertragsgegenstand ist die Vermittlung von Dienstleistungen an ausgewählte und vertraglich gebundene (Zum Beispiel in Bezug auf die Vertraulichkeit) externe Dienstleister, welche zur ganzheitlichen Abdeckung der Beratung eines Unternehmens hinzugezogen werden können.

    2.1. Erfüllungsort

    Dienstleistungen finden i.d.R. an einem Standort des Kunden, am Standort von Bacess oder in virtuellen Räumen statt. Die Durchführung in virtuellen Räumen setzt eine gute Internetverbindung und eine geeignete Ausrüstung (Laptop, Computer) voraus.

    Bacess behält sich vor, die Dienstleistungen bis einen Werktag vor Start räumlich und/oder zeitlich zu verlegen. Ebenfalls behält sich Bacess vor, den Durchführungsort während der Dienstleistung zu wechseln.

    2.2. Dienstleistungsablauf

    Für die Dienstleistung sind Ziele bzw. -inhalte festgelegt. Der Kunde erhält i.d.R. vor Dienstleistungsbeginn ein Angebot oder einen Vertrag. Nach Annahme des Angebots oder Unterzeichnung des Vertrags beginnt die Erfüllung der Dienstleistung. Bei Angeboten mit einem Zeitraum von über 6 Monaten werden alle 2 Monate eine Zusammenfassung der erbrachten Leistungen erstellt und es findet ein Feedbackgespräch statt. In diesem Gespräch können die Leistungen und Honorare für die weitere Zusammenarbeit in beidseitiger Absprache angepasst werden.

    2.3. Arbeitsmittel

    Die Gesamtkosten beinhalten die Kosten für Fahrtkosten, Arbeitsmaterialien und im Bedarfsfall zum Einsatz kommende Softwaresysteme.

    2.4. Vertragsabschluss

    Die Kontaktaufnahme bei Bacess erfolgt telefonisch, per Mail oder in einem persönlichen Erstgespräch. Der Vertrag kommt vor Beginn der Dienstleistung durch die Annahme des Angebotes oder Unterzeichnung eines Vertrags von Bacess durch den Kunden zustande. Schriftliche Mitteilungen werden an die vom Kunden genannte Adresse oder Mail gesandt. Bei Dienstleistungen gelten die AGB’s und der Kunde stimmt den mitgeteilten AGB’s bei Inanspruchnahme der Dienstleistung zu.

    3. Vermittlung von Dienstleistungen

    Bei der Vermittlung von allgemeinen Dienstleistungen durch Bacess an Netzwerkpartner ist die Einhaltung des geltenden Qualitätsmanagements verpflichtend vom Netzwerkpartner zu erfüllen. Es gilt die Einhaltung und Übernahme der vertraglich geltenden Feedbackkultur, Datenschutz und Verschwiegenheit im Rahmen aller vermittelten Dienstleistungen an den Netzwerkpartner.

    4. Preise und Zahlungsbedingungen

    4.1. Preise und Zahlungsbedingungen für Kunden

    Die im Angebot oder in der Vertrag festgelegten Gebühren sind zu den festgelegten Fälligkeiten unaufgefordert durch Überweisung an Bacess zu entrichten. Rechnungen werden im PDF-Format nach Durchführung der vereinbarten Tätigkeit an den Auftraggeber per E-Mail gesendet. Sofern eine Papierrechnung angefordert wurde, wird diese per Post an den Auftraggeber versendet. Die Zahlung ist mit der Rechnungsstellung fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug. Die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzugerechnet und in den Rechnungen ausgewiesen.
    Die Zahlung hat bargeldlos durch Überweisung auf eines der nachfolgenden Geschäftskonten von Bacess zu erfolgen.

    4.2. Bankverbindung

    Bacess UG (haftungsbeschränkt)
    Volksbank Dortmund
    IBAN: DE87 4416 0014 6642 9758 00
    BIC: GENODEM1DOR

    4.3. Zahlungsrückstände

    Für die im Angebot oder im Vertrag festgelegten Preise haftet der Kunde. Nimmt der Kunde eine fällige Gebührenzahlung nicht wie vereinbart vor, so erfolgt zunächst eine Mahnung. Zahlt er auf diese Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen, ist Bacess berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung weiterer Fristen zu kündigen. Maßgeblich ist der Eingang des Betrages bei Bacess. Für rückständige Gebühren sind Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

    5. Mitwirkungspflichten des Kunden

    Der Kunde ist verpflichtet, Bacess nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

    Auf Verlangen von Bacess hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. Der Kunde leistet Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von sämtlichen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Bacess bekannt werden.

    6. Mängelbeseitigung

    Soweit die Leistungen nachbesserungsfähig sind, wird Bacess etwaige von ihr zu vertretende Mängel beseitigen, soweit Bacess das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Kunde hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Leistungserbringung.

    Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann der Kunde auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. lst der Auftrag von einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Kunde die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt Punkt 9.

    7. Kündigung

    7.1. Kündigung durch den Kunden

    Kündigungen bedürfen immer der Textform. Die Kündigung des Vertrags für wiederkehrende Dienstleistungen tritt nach den Fristen im Vertrag in Kraft oder nach Ende der Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 12 Wochen zum Ende eines Monats. Durch beidseitige Zustimmung kann eine Auflösung und Änderung des Vertrages jederzeit erfolgen.

    7.2. Rücktritt und Kündigung durch Bacess

    In Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Brände, Unfälle, Terrorereignisse) ist Bacess darüber hinaus berechtigt, von den Dienstleistungen zurückzutreten. Etwaige Ansprüche des Kunden über die gesetzlichen Ansprüche aus dem gesetzlichen Rückgewährschuldverhältnis hinaus sind ausgeschlossen.

    Bacess kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    Tatsachen, die an sich einen solchen wichtigen Grund darstellen können, sind u.a.:

    • unrichtige Angaben zur Person und zum Unternehmen
    • mangelnde Informationen des Kunden für die Dienstleistungserfüllung
    • grobe Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    • erhebliche Gebührenrückstände
    • grobes Fehlverhalten des Kunden gegenüber den Bacess-Mitarbeitern

    8. Haftung und Schutz

    8.1. Haftung

    Die Haftung von Bacess auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    Darüber hinaus haftet Bacess ausschließlich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

    Dies gilt insbesondere

    • für das Abhandenkommen oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände und Daten,
    • für Schäden an Hard- oder Software des Kunden, die durch den Anschluss an Hardware von Bacess
      hervorgerufen werden,
    • für Dienstleistungsausfälle, die aus Ausfällen und Störungen der Internetleitung oder der verwendeten Technik von Bacess resultieren.

    Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen Bacess verjähren nach zwei Jahren ab Anspruchsentstehung und Kenntnisnahme bzw. Erkennen müssen, in jedem Fall aber in fünf Jahren ab Anspruchsentstehung. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder Arglist.

    8.2. Diebstahl

    Bacess behält sich vor, jeden Diebstahl fremden Eigentums sowie die Verletzung von Urheberrechten juristisch zu verfolgen.

    8.3. Datenschutz

    Die mit der Erstaufnahme, Durchführung und des Abschlusses des Dienstleistung eingehenden Daten werden von Bacess zur Durchführung des Vertrages und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, erhoben, verarbeitet und genutzt.

    Bacess erhebt und verarbeitet nur die personenbezogenen Daten, die ihr von dem Vertragspartner und/oder dem Kunden mitgeteilt werden.

    Die Datenverarbeitung erfolgt ohne weitergehende Einwilligung nur, sofern und soweit dies für die Vertragsbegründung und/oder – abwicklung bzw. zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.

    Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, z.B. an Steuerberater, Finanzämter oder Kooperationspartner erfolgt nur, sofern und soweit diese im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder wir gesetzlich zur Weitergabe der Daten verpflichtet sind.

    Nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages werden personenbezogene Daten des Vertragspartners und/oder seiner Mitarbeiter/in- nen weiterhin gespeichert, sofern, soweit und solange dies zur Erfüllung gesetzlicher bzw. behördlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich ist. Im Übrigen werden die Daten umgehend gelöscht.

    Jeder Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche persönlichen Daten über ihn/sie gespeichert sind, und ggf. deren Berichtigung und/oder Löschung zu verlangen. Darüber hat jeder Kunde das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

    Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ist die Bacess UG (haftungsbeschränkt), Europaplatz 10, 44269 Dortmund. Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten oder zum Datenschutz im Allgemeinen sowie im Falle einer Beschwerde wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer, Herrn Marvin Schenzer, Telefon: 0157 92329661 E-Mail: kommunikation@bacess.de
    Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.bacess.de/datenschutz

    8.4. Urheberrecht

    Der Kunde verpflichtet sich zur Beachtung bestehender Urheberrechte und verwandter Schutzrechte.

    Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von Bacess gefertigten Berichte, Organisationsprozesse, -strukturen, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Auswertungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben oder verbreitet werden. Die Nutzung der erbrachten Dienstleistungen für mit dem Kunden verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

    Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt Bacess Urheber. Der Kunde erhält in diesen Fällen das nur durch oben genannte eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

    9. Virtuelle Räume

    Auf die Dauer dieses Vertrages kann Bacess zur Erfüllung der Dienstleistung virtuelle Räume über Microsoft Teams oder Jitsi nutzen, um mit dem Kunden Termine zu führen.

    Bacess sendet die Teilnahmedaten per E-Mail an den Kunden, dieserverpflichtet sich, die Zugangsdaten vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen.

    Die Nutzungsmöglichkeit ist nur dann vorübergehend eingeschränkt oder aufgehoben, wenn dies aus technischen Gründen, insbesondere zur Aktivierung von Updates und Upgrades sowie zu Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten notwendig ist.

    Installations-, Konfigurations- und sonstige Einrichtungsleistungen sowie kein fortlaufender Support sind von Bacess nicht geschuldet und werden von Bacess nicht erbracht. Bacess übernimmt keine Kosten (z.B. für Einrichtungen, Internet, Strom, Druck).

    10. Rechtswahl und Gerichtsstand

    Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Bacess und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.

    Der nationale wie internationale Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag an die Bacess UG (haftungsbeschränkt) ist Dortmund (Deutschland), sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

    11. Schriftform

    Vertragliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen, sowie sonstige Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Abschluss dieser Vereinbarung unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.

    12. Schlussbestimmung

    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

    Stand: 08.08.2022